Behörden und Institutionen
Behörden in Schleswig-Holstein
Sie kennen schon die für Sie und Ihr Anliegen zuständige Behörde bzw. den Behördentyp, wissen aber nicht die genauen Kontaktdaten?! Hier können Sie gezielt nach Behördentypen und Typen von Institutionen suchen.
- Behörden und Institutionen:
- Gerichte:
- Staatsanwaltschaften:
Behörden und Institutionen:
Kommunale Verwaltungen
Gemeinden sind entweder kreisfreie Städte – Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster – oder gehören einem der elf Kreise an. Für die gemeindlichen Aufgaben gibt es unterschiedliche Organisationsformen der Verwaltungsdurchführung.
Schleswig-Holstein hat 1.110 Gemeinden (Stand: Stand: 31.12.2015). Vier dieser Gemeinden – Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster – sind kreisfreie Städte und damit gleichzeitig amtsfrei. Dort gibt es jeweils nur eine kommunale Verwaltung, nämlich die jeweilige Stadtverwaltung.
Kammern
Die Kammern bieten Unternehmern in Schleswig- Holstein Beratungsangebote vielfältiger Art an.
Wenn Sie zum Beispiel
- statistische Informationen zum Wettbewerb in diesem Segment und der Region benötigen,
- Ihren Businessplan auf Tragfähigkeit prüfen lassen möchten,
- betriebswirtschaftliche Beratung benötigen,
- sich über Ihre unternehmerischen Rechte und Pflichten informieren möchten,
- in Ihren Betrieb ausbilden möchten,
erhalten Sie hier Unterstützung.
Die Handwerkskammern sind Partner handwerklicher, die Industrie- und Handelskammern Partner nichthandwerklicher Unternehmen in Schleswig-Holstein. Je nach Tätigkeitsfeld gibt es darüber hinaus noch weitere Kammern der Wirtschaft.
zur Übersichtskarte mit den in Schleswig-Holstein ansässigen Kammern
Arbeitsagenturen
Die Arbeitsagenturen vor Ort in Schleswig-Holstein bieten vielfältige Hilfestellungen rund um die Themen Unternehmertum und Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie als Unternehmer Informationen, wenn Sie:
- Arbeitskräfte suchen
- Auszubildende einstellen möchten
- aus der Arbeitslosigkeit ein Unternehmen gründen möchten
- Fördermittel anderer Art wie z.B. Kurzarbeitergeld o.ä. beantragen möchten
- und vieles mehr
Mehr Informationen zu den Angeboten der Arbeitsagenturen in Schleswig-Holstein erhalten Sie im Internetportal der Bundesagentur für Arbeit.
Gerichte:
Das Landgericht ist in erster Instanz unter anderem für gewichtigere Strafsachen sowie für Zivilsachen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zuständig. In zweiter Instanz entscheidet es über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte seines Bezirks.
Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Flensburg:
Das Landgericht ist in erster Instanz unter anderem für gewichtigere Strafsachen sowie für Zivilsachen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zuständig. In zweiter Instanz entscheidet es über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte seines Bezirks.
zum Landgericht Itzehoe
Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Itzehoe:
Das Landgericht ist in erster Instanz unter anderem für gewichtigere Strafsachen sowie für Zivilsachen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zuständig. In zweiter Instanz entscheidet es über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte seines Bezirks.
zum Landgericht Kiel
Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Kiel:
Das Landgericht ist in erster Instanz unter anderem für gewichtigere Strafsachen sowie für Zivilsachen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zuständig. In zweiter Instanz entscheidet es über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte seines Bezirks.
Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Lübeck:
Das Landesarbeitsgericht ist unter anderem zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte. Die Arbeitsgerichte sind ausschließlich zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis.
zum Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein:
Das Landessozialgericht ist als zweite Rechtsinstanz für ganz Schleswig-Holstein zuständig. In den zwölf Senaten des Gerichts wirken 18 Berufsrichterinnen und -richter sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mit.
zum Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht
Sozialgerichte in Schleswig-Holstein:
Das Landesverfassungsgericht hat die Stellung eines Gerichtes und eines Verfassungsorgans. Es ist organisiert als Gericht und mit unabhängigen, vom Landtag gewählten Richterinnen und Richtern besetzt, die in einem geordneten, gerichtlichen Verfahren entscheiden oder feststellen, wie eine Verfassungsnorm auszulegen ist.
Das Oberverwaltungsgericht ist für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zuständig und hat als erste Instanz über Streitigkeiten zu entscheiden, die bestimmte Großvorhaben (nach dem Atomgesetz, Kraftwerke, Flugplätze, große Abfallverbrennungsanlagen, große Planfeststellungsverfahren und andere) betreffen.
Staatsanwaltschaften:
Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde. Sie leitet das Ermittlungsverfahren und trägt die Verantwortung für Recht- und Ordnungsmäßigkeit, Gründlichkeit und schnelle Durchführung.
zur Staatsanwaltschaft beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht
Weitere Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein: