Verfahrensablauf und Rechtsbehelfe
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihren beruflichen Abschluss außerhalb Deutschlands erworben haben und in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten wollen, besteht die Möglichkeit, die Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses bei der zuständigen Stelle in Deutschland zu beantragen.
Voraussetzung sowohl für das Anerkennungsverfahren (reglementierte Berufe) als auch für die Gleichwertigkeitsprüfung (nicht reglementierte Berufe) ist das Vorliegen eines ausländischen Berufsabschlusses.
Für im Ausland erworbene Berufserfahrung ohne Berufsabschluss besteht keine Möglichkeit der Anerkennung oder Gleichwertigkeitsprüfung.
Mehrsprachige Informationen der EU zu dem Thema finden Sie unter Ihr Europa.
Verfahrensablauf
Reglementierte Berufe
Bei den reglementierten - also durch Landes- oder Bundesrecht geregelten - Berufen ist eine Anerkennung in Deutschland erforderlich, damit Sie diesen Beruf in Deutschland ausüben können.
Weitere Einzelheiten zur Berufsanerkennung (reglementierte Berufe) und zum Ablauf im Detail finden Sie im Bereich reglementierte Berufe.
Nicht reglementierte Berufe
Bei den nicht reglementierten Berufen ist die Möglichkeit der Berufsausübung nicht von einer vorherigen Anerkennung des ausländischen Abschlusses abhängig. Hier besteht dennoch die Möglichkeit, sich die Gleichwertigkeit bescheinigen zu lassen. Mit dem Gleichwertigkeitsbescheid der zuständigen deutschen Stelle erhöhen Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Weitere Einzelheiten zur Gleichwertigkeitsprüfung (nicht reglementierte Berufe) finden Sie im Bereich Nicht reglementierte Berufe.
Ausbildungsberufe
In der nachfolgend verlinkten PDF-Datei sind alle dualen, in Deutschland nicht reglementierten Ausbildungsberufe abschließend aufgeführt (Stand 01. August 2015).
Ausbildungsberufe 2015
Rechtsbehelfe / Widerspruchsverfahren
Gegen einen ablehnenden oder teilweise ablehnenden Bescheid steht Ihnen der Rechtsweg offen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Bereich
Rechtsbehelfe / Widerspruchsverfahren.