Was wir anbieten
Unser Angebot für Sie!
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) wurde seitens der EU mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG geschaffen. Seine Aufgabe ist es, dass alle Informationen zu Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, digital zugänglich sind.
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie soll die Gründung von Unternehmen und das Anbieten von Dienstleistungen europaweit erleichtert werden.
Hierfür stellen wir auf unserer Webseite Online-Anträge zur Verfügung, mit denen Sie die erforderlichen Verwaltungsleistungen orts-und zeitunabhängig erledigen können. Hierfür werden keine gesonderten Gebühren erhoben.
Zusätzlich fungieren wir auf Wunsch auch als Verfahrensmittler, über den der Antragsprozess des Dienstleisters (Erklärungen, Anmeldungen, Eintragungen oder die Beantragung von Genehmigungen, etc.) weitestgehend koordiniert und abgewickelt werden kann.
Zusätzlich geben wir Ihnen die Möglichkeit, über uns die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses im Bereich der reglementierten Berufe elektronisch zu beantragen. Ebenso können Sie auch unser umfangreiches Informationsangebot für den Bereich der Berufsanerkennung im Rahmen der EU-Berufsqualifizierungsrichtlinie (BQRL) nutzen.